Datenschutz

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen, Steuerkanzleien, Vereine, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, etc.) sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da sie in der Regel personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen.

 

Unser Angebot ist, bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Einhaltung der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze zu beraten.

 

Sie sind interessiert ? - Ihr Ansprechpartner ist Herr Heilmann.

 

Download von Vorlagen nach vorheriger Absprache und Authentifizierung.

 

 

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